
Durch die Taufe erfahren Eltern die Gewissheit, dass ihr Kind in Gott geborgen ist. Das Kind empfängt das Geschenk der Freundschaft Gottes, in der es Heranwachsen und später zu ihr sein Ja sprechen soll.
Es sollte die Regel sein, dass Eltern, die die Taufe ihrer Kinder begehren, selbst Mitglied der Kirche sind. Für die Paten gilt die Bedingung ohne Ausnahme.
Die Erwachsenentaufe findet in der Regel nach einer längeren Einweisung in den christlichen Glauben statt.
Wenn der Täufling bzw. seine Eltern und die Paten Mitglieder in unserer Gemeinde sind, genügt die bei der Geburt ausgestelltte "Geburtsurkunde für religiöse Zwecke" damit der Pfarrer sich amtlich vergewissern kann, dass das Kind geboren ist.
Falls der Wohnort nicht in unserem Gemeindebereich liegt, ist von der dann zuständigen Gemeinde ein sog. Dimissoriale erforderlich.
Damit bestätigt die Gemeinde am Wohnort des Täuflings, dass das Kind nicht etwa schon getauft ist. Und vor allem wird sichergestellt, dass der Täufling auch der Gemeinde an seinem Wohnort wirklich zugerechnet wird.
Die Paten benötigen, wenn sie außerhalb unseres Gemeindebereiches wohnen, eine sog. Patenbescheinigung. Die Paten versprechen u.a. mit dafür zu sorgen, dass das Kind seinen Glauben nicht verliert. Daher erwarten wir, dass die Paten einer christlichen Kirche angehören. Dies wird durch die Patenbescheinigung nachgewiesen. Es hilft bei der Vorbereitung, wenn Sie sich bereits überlegt haben, welchen Taufspruch Sie wählen wollen (Beachten Sie hierzu unsere Links!).
