
Der Gottesdienst zur Eheschließung dient der feierlichen Bekundung vor der Gemeinde, dass zwei Menschen nun treu und verbindlich zusammenleben wollen.
Die Gemeinde freut sich mit ihnen und betet für sie. Der Pfarrer spricht ihnen Gottes Segen für ihre Familie zu.
Aus historischen Gründen kann die kirchliche Trauung nur erfolgen, wenn bereits eine standesamtliche Trauung vollzogen wurde. Diese wird durch die Trauurkunde nachgewiesen (in der Regel wird sie kurz vor der Trauung nachgereicht).
Falls Ihr Wohnort nicht in unserem Gemeindebereich liegt, ist von der dann zuständigen Gemeinde ein sog. Dimissoriale erforderlich. So wird sichergestellt, dass Ihr neuer Familienstand auch der Gemeinde an Ihrem Wohnort bekannt wird.
Es hilft bei der Vorbereitung, wenn Sie sich bereits überlegt haben, welchen Trauspruch Sie wählen wollen.
