Der Gottesdienst zur Eheschließung ist eine feierliche Bekräftigung des gemeinsamen Lebensweges zweier Menschen vor Gott und der Gemeinde. Die Gemeinde freut sich mit dem Brautpaar, begleitet es im Gebet, und die Pfarrperson spricht Gottes Segen für die gemeinsame Zukunft und das Familienleben zu.
Aus rechtlichen Gründen kann eine kirchliche Trauung nur stattfinden, wenn zuvor die standesamtliche Trauung vollzogen wurde. Dies wird in der Regel durch die Vorlage der Trauurkunde bei der der für unsere Kirchengemeinde zuständigen Pfarrperson nachgewiesen; sie kann bei Bedarf auch noch kurz vor der kirchlichen Trauung nachgereicht werden.
Sofern Ihr Wohnsitz nicht im Bereich unserer Kirchengemeinde liegt, benötigen wir von Ihrer Wohnsitzgemeinde eine sogenannte Dimissoriale (Abmeldebescheinigung). Damit wird sichergestellt, dass Ihr neuer Familienstand auch dort bekannt ist.
Für die Vorbereitung der Trauung ist es hilfreich, wenn Sie sich bereits Gedanken über einen Trauspruch gemacht haben. Anregungen und Vorschläge finden Sie hier.
Ja, das ist möglich. Um Unruhe zu vermeiden, bitten wir darum, dass möglichst nur eine Person das Fotografieren oder Filmen übernimmt. Der Gottesdienst und der Segen für das Paar sollen im Mittelpunkt stehen.
Eine Trauung im kirchenrechtlichen Sinn ist immer entweder evangelisch oder katholisch. Wenn ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, kann jedoch ein evangelischer Traugottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung einer evangelischen Pfarrperson gefeiert werden. Umgangssprachlich wird dies oft als „ökumenische Trauung“ bezeichnet.
Ein zusätzlicher Blumenschmuck ist in unserer Kirche grundsätzlich möglich. Alles, was über den vorhandenen Kirchenschmuck hinausgeht, wird von Ihnen selbst organisiert und finanziert.
In den meisten Fällen lassen sich Termin und Uhrzeit frei abstimmen. Bitte sprechen Sie Ihre Wünsche frühzeitig mit der für unsere Kirchengemeinde zuständigen Pfarrperson ab. In der Karwoche und an bestimmten kirchlichen Feiertagen sind jedoch keine Trauungen möglich.
Ja, dafür gibt es besondere kirchliche Formen. Ein solcher Gottesdienst ist eine schöne Gelegenheit, dankbar auf den gemeinsamen Weg zurückzublicken und sich erneut unter Gottes Segen zu stellen. Wenden Sie sich gern an die zuständige Pfarrperson.
Für Mitglieder unserer Kirchengemeinde ist der Traugottesdienst kostenfrei. Sind beide Partner keine Mitglieder unserer Kirchengemeinde, können Kosten entstehen. Bitte erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Gemeindebüro nach den geltenden Regelungen.
Nein, eine kirchliche Trauung setzt die Mitgliedschaft mindestens eines Partners in der Kirche voraus. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Anlass ist, über einen Eintritt oder Wiedereintritt nachzudenken, finden Sie hier weitere Informationen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bitte klären Sie die Einzelheiten rechtzeitig mit der für unsere Kirchengemeinde zuständigen Pfarrperson.

