
Der evangelische Trauergottesdienst ist die traditionelle und bewährte Form, würdig Abschied von einem lieben Verwandten zu nehmen. Wer Mitglied in der Evangelischen Kirche ist, hat das Recht darauf, durch den Pfarrer bestattet zu werden. Ausnahmen für Nichtmitglieder darf der Pfarrer entscheiden. Lassen Sie sich beraten.
Zur Ausgestaltung sind mehrere Formen denkbar: Die klassische Erdbestattung im Sarg oder der Trauergottesdienst mit Urnenbeisetzung, aber auch der Gottesdienst am Sarg, wenn die Urne später anonym beigesetzt werden soll.
Die Aussegnung ist ebenfalls eine traditionelle Form, persönlich in kleinem Kreis einen intimen und spirituell getragenen Abschied einzuleiten. Dazu wird der Pfarrer jederzeit zu Ihnen nach Hause kommen. Am Totenbett findet durch Gebete und Texte eine intensive Auseinandersetzung und Erinnerung statt. Eile ist im Trauerfall nicht geboten: Wussten Sie, dass ein Verstorbener bis zu 48 Stunden in seiner Wohnung verbleiben darf?
Zur Aussegnung bedarf es natürlich keiner besonderen Anmeldung.
Der Pfarrer wird Sie aber besuchen, um den Trauergottesdienst mit Ihnen zu planen. Dabei wird er Sie danach fragen, inwieweit der Lebenslauf des Verstorbenen eine Rolle spielen soll; Sie werden überlegen, welche Lieder und Texte angemessen sind, was gesagt und was besser nicht gesagt werden sollte. Überlegen Sie, welche persönlichen Unterlagen Sie in das Gespräch miteinbringen wollen (und welche nicht...).
Die Sterbeurkunde erhält das Pfarrbüro in der Regel durch den Bestatter.
